Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist in unserer anwaltlichen Praxis unser täglicher Begleiter, sodass wir Ihnen durch unsere umfangreiche und langjährige Erfahrung kompetent zur Seite stehen können. Unsere Schwerpunkte in diesem Bereich sind vor allem:
das Wohnraummietrecht
Wir beraten sowohl Vermieter als auch Mieter in allen Fragen im Bereich des Wohnraummietrechts.
Dabei unterstützen wir Sie in den unterschiedlichsten Bereichen, wie z.B. bei der Vertragsprüfung und -gestaltung, bei Ausspruch oder Erhalt einer Kündigung sowie bei der Prüfung und/oder Geltendmachung von Mietminderung.
Dabei gewährleisten wir die Interessenvertretung selbstverständlich nicht nur außergerichtlich, sondern auch im gerichtlichen Verfahren (z.B. bei Räumungsklagen).
das Gewerbemietrecht
Wir bieten Ihnen spezialisierte Beratung und Vertretung sowohl von Vermietern als auch Mietern im gewerblichen Mietrecht.
Dabei begleiten wir Sie von der Gestaltung eines entsprechenden Mietvertrages unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, z.B. bei der Abfassung von Indexklauseln und Laufzeitreglungen, bis hin zur Vertretung im außergerichtlichen Bereich und vor Gericht.
das Pachtrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des privaten und gewerblichen Pachtrechts und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
das Wohnungseigentumsrecht
In unserer Kanzlei beraten und vertreten wir sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) als auch einzelne Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen. Sie erhalten durch uns qualifizierte Unterstützung in sämtlichen Bereichen des WEG-Rechts, insbesondere bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung, bei der Anwendung der Teilungserklärung und in gerichtlichen Verfahren, z.B. bei der Eintreibung von Hausgeldern oder im Bereich der Beschlussanfechtung.