Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt über umfassende, fundierte und langjährige Erfahrungen und unterstützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sein Arbeitsfeld umfasst dabei sämtliche arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, Kündigungen, die Vertretung im Rahmen von Kündigungsschutzklagen und das kollektive Arbeitsrecht.
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführerdienstverträgen.
Bei Bedarf überprüfen wir gern auch bestehende Arbeitsverträge auf die Wirksamkeit einzelner Klauseln hin, damit Sie im Streitfall die bestmögliche Ausgangsposition haben.
Denn gerade, wenn es während des Arbeitsverhältnisses zu Problemen kommt, benötigen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine fundierte Einschätzung der Lage und der Erfolgsaussichten, um schnellstmöglich zu einer adäquaten Lösung zu finden. Dabei können wir Sie insbesondere auch zu Themen Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitregelungen beraten.
Erscheint eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich, steht Ihnen unser Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Einschätzung von Kündigungssachverhalten zur Seite und übernimmt für Sie die Formulierung einer rechtssicheren Kündigung und/oder die Aushandlung und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen.
Nicht zuletzt sind wir auch im gerichtlichen Verfahren für Sie da und vertreten Sie umfassend im arbeitsgerichtlichen Prozess, wie z.B. in Kündigungsschutzverfahren.
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts steht Ihnen unser Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Beratung und Betreuung von Arbeitgebern sowie Betriebs- und Personalräten zur Verfügung und übernimmt auch die arbeitsgerichtliche Vertretung in entsprechenden Beschlussverfahren.