Das öffentliche Recht bzw. Verwaltungsrecht regelt wesentlich das (Spannungs-)Verhältnis zwischen Staat und Bürger, geht es nun um den Erhalt einer Baugenehmigung, die Untersagung eines Gewerbes oder auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Aber auch die kommunale Verwaltung und das öffentliche Dienstrecht sind Teil des öffentlichen Rechts.
Unsere Anwälte verfügen über umfangreiches Wissen und große Erfahrungen im öffentlichen Recht und stellen sicher, dass Ihre Interessen in den unterschiedlichsten Bereichen des öffentlichen Rechts bestmöglich vertreten werden. Unser Ziel ist es, Ihnen erstklassige rechtliche Unterstützung zu bieten. Dazu gehört es für uns auch, Ihnen eine realistische Einschätzung der erreichbaren Ergebnisse aufzuzeigen, um das für Sie beste mögliche Ergebnis zu erzielen.